Allgemeine Geschäftsbedingungen

SISPA – Annette Bergmann / Einzelunternehmen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Seminare, Lehrgänge, Coachings sowie Tätigkeiten mit erlebnispädagogischen Elementen von SISPA – Annette Bergmann / Einzelunternehmen.

Im Folgenden wird SISPA – Annette Bergmann / Einzelunternehmen als SISPA bezeichnet.

Die AGB gelten ausschließlich, sofern keine gesonderte Aus- oder Weiterbildungsvereinbarung abweichende oder ergänzende Regelungen enthält. Solche gesonderten Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Allgemeine Geschäftsbedingungen anderer Vertragsparteien gelten nur, wenn SISPA diese ausdrücklich und schriftlich anerkennt.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen nach Vertragsschluss, zum Beispiel Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Rücktrittserklärungen, Stornierungen oder Minderungen, müssen schriftlich erfolgen.


2. Anmeldung

Eine Anmeldung wird verbindlich, sobald sie von SISPA schriftlich bestätigt wurde.


3. Durchführung von Veranstaltungen

Die Veranstaltungen werden entsprechend dem veröffentlichten Programminhalt durchgeführt.

SISPA kann Trainerinnen, Trainer, Beraterinnen oder Berater wechseln oder den Programmablauf ändern, sofern das Ziel der Veranstaltung dadurch nicht grundlegend verändert wird und die Änderung für die Vertragspartei beziehungsweise die teilnehmende Person zumutbar ist.

Ein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung an einem bestimmten Ort besteht nicht.

Veranstaltungen in den Seminarräumen von SISPA werden in Gruppen mit maximal acht teilnehmenden Personen pro Trainerin, Trainer, Beraterin oder Berater betreut.

Bei Veranstaltungen in extremen Naturräumen, zum Beispiel an oder auf Gewässern, wird eine höhere Betreuungsdichte eingesetzt. Dies wird im Vorfeld besprochen und nach Bedarf festgelegt.

Ein Coaching findet blockweise mit mindestens drei Terminen statt. Jeder Termin dauert zwei bis drei Zeitstunden. Die Termine gelten mit Auftragserteilung als vereinbart.

Bis 14 Tage vor einem vereinbarten Coaching-Termin kann der Termin nach Absprache verlegt werden. Wird ein Termin durch die Vertragspartei oder teilnehmende Person nicht wahrgenommen, verfällt dieser Termin. Das vereinbarte Honorar wird dennoch berechnet.


4. Urheberrechte

Alle Unterlagen, Software und sonstigen Medien, die der Vertragspartei oder teilnehmenden Person im Rahmen einer Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, sind urheberrechtlich geschützt.

Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung dieser Materialien, auch auszugsweise, ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von SISPA erlaubt.


5. Honorar und Nebenkosten

Das Tageshonorar beträgt 1.125,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Trainerin, Trainer, Beraterin oder Berater.

Das Tageshonorar von Annette Bergmann beträgt 1.300,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Das Honorar für Coaching sowie für Beratungsprozesse in der Natur beträgt 120,00 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro Stunde. Eine Sitzung dauert mindestens zwei Zeitstunden.

Die Vertragspartei übernimmt die Spesen von SISPA. Dies geschieht entweder durch direkte Übernahme von Übernachtungs- und Verpflegungskosten oder durch Erstattung nach Beleg zuzüglich einer Verpflegungspauschale von 44,00 EUR pro Tag.

Fahrtkosten zu Veranstaltungen außerhalb der Seminarräume von SISPA werden ebenfalls von der Vertragspartei übernommen. Bei Anreise mit dem Pkw werden 0,55 EUR pro gefahrenem Kilometer berechnet. Reisen mit Flugzeug oder Bahn werden nach Beleg erstattet, sofern dies zuvor mit der teilnehmenden Person abgesprochen wurde.

Für Seminarunterlagen werden 10,00 EUR pro teilnehmender Person berechnet.

Bei einer Anreiseentfernung von mehr als 500 Kilometern wird zusätzlich eine Reisezeitpauschale von 320,00 EUR für An- und Rückreise berechnet.

Findet eine Veranstaltung in den Seminarräumen von SISPA statt, wird eine Tagespauschale von 150,00 EUR berechnet. Diese umfasst die Nutzung der Räumlichkeiten, Pausengetränke, Snacks sowie den Einsatz von Medien.

Bei Veranstaltungen in der Natur können zusätzliche Kosten pro teilnehmender Person entstehen. Dazu gehören insbesondere:

Kosten für Materialnutzung, Genehmigungen und Materialversicherung bei Veranstaltungen auf Gewässern: 100,00 EUR pro Tag.

Kosten für Übernachtungen in der Natur: je nach Platz zwischen 10,00 EUR und 200,00 EUR.

Kosten für Outdoor-Material wie Töpfe, Planen oder Kocher: 30,00 EUR pro Tag und Kurs.

Kosten für geliehene Materialien wie Isomatten, Schlafsäcke, Wanderschuhe oder Regenkleidung: 20,00 EUR pro Tag und Material, sofern die Anfrage mindestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn eingegangen ist.

Verpflegungspauschale bei Seminaren in der Natur: 20,00 EUR pro Tag.


6. Rücktritt, Kündigung und Stornokosten

Stornierungen sind kostenfrei, wenn sie spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei SISPA eingehen. Anzahlungen werden nicht erstattet.

Bei Stornierungen später als vier Wochen, aber früher als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, werden 50 Prozent des Honorars fällig.

Bei Stornierungen später als zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn ist das volle Honorar zu zahlen.

Die Vertragspartei kann nachweisen, dass SISPA durch die Stornierung kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Die Benennung einer Ersatzperson ist möglich, solange die Veranstaltung noch nicht begonnen hat.

Jede Stornierung muss schriftlich erfolgen.

Das gesetzliche Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Bei einer außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund muss der Kündigungsgrund angegeben werden.

SISPA kann Veranstaltungen absagen, wenn mangelnde Teilnahmezahlen, Erkrankung von Trainerinnen, Trainern, Beraterinnen oder Beratern oder sonstige nicht von SISPA zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb vorliegen. Bereits gezahlte Honorare und Kosten werden in diesem Fall erstattet.


7. Haftung

SISPA haftet bei Verletzung vertraglicher und außervertraglicher Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.

Für Schadensersatz haftet SISPA bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SISPA nur bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, Schadensersatzansprüche Dritter sowie sonstige mittelbare Schäden und Folgeschäden sind in diesen Fällen ausgeschlossen.

Bei Verletzung sonstiger Pflichten haftet SISPA bei einfacher Fahrlässigkeit nicht.

Für Schäden oder Tod, die durch die teilnehmende Person selbst verschuldet wurden, übernimmt SISPA keine Haftung.

Die Haftungsbeschränkungen gelten auch für leitende und nicht leitende Angestellte, Erfüllungsgehilfen sowie Subunternehmerinnen und Subunternehmer von SISPA.

Eine Umkehr der Beweislast ist mit diesen Regelungen nicht verbunden.


8. Zahlungsbedingungen und Verzug

Honorare und Kosten sind 14 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

Die Zahlung erfolgt unter Angabe der Rechnungsnummer und Teilnahmenummer auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto von SISPA.

Mit einer Anzahlung von 50,42 EUR zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer pro teilnehmender Person wird ein Platz bei der Veranstaltung reserviert, sofern noch Plätze verfügbar sind.

Ist die Veranstaltung ausgebucht, wird die Anzahlung zurückerstattet.

Die Rechnung über die gesamte Veranstaltung erhält die Vertragspartei beziehungsweise die teilnehmende Person mindestens 28 Tage vor Seminarbeginn.

Kommt die Vertragspartei in Zahlungsverzug, kann SISPA für jede Mahnung eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 EUR erheben.

Die Vertragspartei kann nachweisen, dass kein Schaden entstanden ist oder dass der Schaden wesentlich niedriger ist als die Bearbeitungsgebühr.


9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Veranstaltungsort, der der teilnehmenden Person schriftlich mitgeteilt wurde.

Ist die Vertragspartei Kauffrau oder Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Geschäftssitz von SISPA ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.

SISPA ist außerdem berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand der Vertragspartei zu erheben.


10. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden zur Vertragserfüllung gespeichert und genutzt.

Geschäftliche Kontaktdaten können von SISPA genutzt werden, um Prospekte, Programme und Seminarinformationen per Post oder E-Mail zu versenden.

Der Nutzung, Verarbeitung oder Übermittlung der Daten zu Marketingzwecken kann jederzeit widersprochen werden. Der Widerspruch ist zu richten an:

SISPA
Institut für Entwicklungsprozesse in der Natur
Annette Gabriele Bergmann
Nettestraße 10
47929 Grefrath (NRW)
Deutschland

Nach Eingang des Widerspruchs werden die betroffenen Daten nicht mehr zu Marketingzwecken genutzt oder verarbeitet. Die Zusendung von Werbemitteln wird eingestellt.


11. Schlussbestimmungen

Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen SISPA und der Vertragspartei beziehungsweise teilnehmenden Person gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Individuelle Vertragsabreden sind formlos wirksam.

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB sowie Nebenabreden bedürfen der Textform. Dies gilt auch für eine Änderung dieser Textformklausel.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam.

Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.